Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 31.05.2022 versuchten erneut Trickbetrüger im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen Senioren zu überlisten. Sie blieben erfolglos. In einem Fall war es jedoch knapp.
In der Zeit von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr wurden mindestens 18 Personen angerufen. Ihnen wurde jeweils suggeriert, dass ein nahe stehender Angehöriger- oft sei es die Tochter gewesen- einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun in Haft sitzt. Nur gegen eine Kautionszahlung könne sie das Gefängnis wieder verlassen. Dabei wurden von den bislang unbekannten Tätern Geldsummen von bis zu 100.000 Euro gefordert. Glücklicherweise erkannten alle Angerufenen diese Masche, so dass es in keinem der angezeigten Fälle zu einer Geldzahlung kam. Es wurden sechs Senioren aus Stralsund, vier aus Grimmen und Umgebung, jeweils drei von der Insel Rügen und der Nähe von Barth sowie eine Seniorin aus Bad Sülze angerufen. Bei ihr hatten die Täter fast Erfolg.
Die 87-jährige Frau erhielt gegen 11:30 Uhr einen Anruf auf ihrem Festnetztelefon. Ein Mann meldete sich und teilte mit, dass die Tochter der 87-Jährigen einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem drei Kinder und deren Mutter getötet worden seien. Die Tochter sei nun inhaftiert und könne gegen eine Kautionszahlung in Höhe von 35.000 Euro freigekauft werden. Die Geschädigte ließ sich von einem Taxi zu ihrem Geldinstitut nach Ribnitz-Damgarten bringen und hob die geforderten 35.000 Euro von ihrem Konto ab. Als sie mit dem Taxi auf dem Rückweg nach Bad Sülze war, rief die Bankangestellte die Tochter der Seniorin an und fragte, warum diese so viel Bargeld abhob. Die Tochter machte sich sofort auf den Weg zu ihrer Mutter und nahm sie nach der Rückkehr vom Geldinstitut in Empfang. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte. Zu einer Geldübergabe kam es nicht. Stattdessen verständigten Mutter und Tochter die Polizei und erstatteten Strafanzeige.
Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle bei der Mitarbeiterin des Geldinstituts, die durch ihr umsichtiges Handeln verhinderte, dass der 87-Jährigen ein erheblicher Vermögensnachteil entstanden ist.