Barth (ots). Die Beamten vom Polizeirevier Barth hatten am vergangenen Wochenende allerlei zu tun. In der Nacht von Freitag (24.04.2020) zu Samstag (25.04.2020) stellten sie drei Fahrzeugführer unter Einwirkung von Alkohol fest. Den Anfang machte Freitagabend gegen 20:15 Uhr ein 38-jähirger Barther, welcher im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle in Barth kontrolliert wurde, weil er mit seinem PKW VW zu schnell fuhr (65 km/ bei erlaubten 50 km/h). Während dieser Kontrolle fiel den Beamten Alkoholgeruch auf. Ein anschließender Vortest ergab 0,8 Promille.
In Oldendorf bei Altenpleen stellten die Beamten gleich zwei Fahrzeuge fest, dessen aus dem Bereich stammende Fahrer unter Einwirkung von Alkohol standen. Dabei hatte ein 39-jähriger Betroffener, der mit einem PKW Audi unterwegs war, 1,06 Promille und ein 40-jähriger Betroffener, welcher mit einem PKW VW angetroffen wurde, 0,62 Promille.
Gegen alle drei Personen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Regelsatz sieht hier im Grundtatbestand 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Die Führerscheinstelle wurde entsprechend verständigt.
Am Samstag (25.04.2020) gegen 15:45 Uhr stellten die Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Barth einen 26-jährigen Barther mit einem PKW Mercedes-Benz fest, welcher unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen schien. Ein entsprechender Drogenvortest auf Urinbasis reagierte positiv auf THC und Amphetamin. Es folgten eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung und die Verständigung der Führerscheinstelle. Der Betroffene wurde entsprechend belehrt.
Am Sonntag (26.04.2020) gegen 20:35 Uhr wurde der 26-jährige Barther erneut fahrend angetroffen, dieses Mal in Velgast. Einer beabsichtigten Verkehrskontrolle entzog er sich zunächst durch Flucht. Entsprechende Anzeigen wurden gefertigt. Gegen 23:35 Uhr wurde er abermals fahrend angetroffen, dieses Mal bei Saal. Hier flüchtete er erneut, konnte aber nach kurzer Nacheile gestellt werden. Der Drogenvortest verlief abermals positiv, sodass erneut eine Blutprobenentnahme erfolgte. Erschwerend kamen dieses Mal die Flucht vor der Verkehrskontrolle und das Missachten der Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten hinzu, sodass nunmehr der Verdacht einer Straftat gegeben war, was die Beschlagnahme von Führerschein und Sicherstellung von Fahrzeugschlüssel zur Folge hatte, um die Begehung weiterer Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. In diesem Zusammenhang werden Zeugen oder gar Geschädigte aus dem Bereich Velgast, die den Vorfall beobachtet haben, gebeten sich bei der Polizei in Barth unter Tel. 038231/6720 zu melden.
Am Freitagabend (24.04.2020) gegen 21:10 Uhr befuhr ein 21-Jähriger aus Zingst die L 21 aus Richtung Wieck kommend in Fahrtrichtung Born. Dabei überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h teilweise erheblich, indem er mit bis zu 140 km/h unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich daraufhin den Pkw Mercedes zu kontrollieren, insbesondere als er in der Ortslage Born (innerorts erlaubt 50 km/h) seine Geschwindigkeit nicht reduzierte und mit jenen 140 km/h weiterfuhr. Den Fahrzeugführer erwarten im Grundtatbestand 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Da es sich um einen Fahranfänger handelte, der sich noch in der Probezeit befand, erwarten ihn zudem eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar verbunden mit Kosten in Höhe von circa 500 Euro.