Niepars (ots). Am 11.07.2022 stoppten Beamte vom Polizeirevier Barth in der Gartenstraße in Niepars ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Die Fahrerin war der Polizei bereits aus vorangegangenen Sachverhalten bekannt. Gegen 14:00 Uhr bemerkten die Beamten zunächst den PKW Audi, der bereits im Mai 2022 ohne gültigen Versicherungsschutz genutzt wurde. Bei der Verkehrskontrolle am gestrigen Montag öffnete die 56-jährige Fahrerin die Tür nicht und ließ auch die Seitenscheibe nicht herunter. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Stralsund öffneten die Beamten das Fahrzeug und stellten dieses inklusive Fahrzeugschlüssel anschließend zur Verhinderung weiterer Straftaten sicher. Außerdem leiteten sie unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die 56-Jährige ein.
Kategorie: Verkehr
Achtung bei Überbreite
Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Bereits am 09.05.2022 kam es auf der Landesstraße 22 in der Gemeinde Tribsees zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug, genauer einem Ackerschlepper. Beim aneinander vorbeifahren der Fahrzeuge kam es zum seitlichen Zusammenstoß. Der Traktor führte eine Becherlegemaschine mit sich und war vorschriftsmäßig mit Warntafeln und gelben Rundumlicht gekennzeichnet. Bei den weiteren Ermittlungen kam heraus, dass die Legemaschine eine Breite von über drei Metern hatte. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) legt fest, dass die höchstzulässige Breite bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, bei selbstfahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, drei Meter nicht überschreiten darf.
Werden die Vorgaben der StVZO nicht eingehalten, benötigt die Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung (sogenannte 70er). Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr ist zudem auch eine Erlaubnis (sogenannte 29er) nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Fehlt die Genehmigung oder die Erlaubnis, drohen dem Fahrer und dem Halter ein empfindliches Bußgeld. Aus diesem Grund möchte die Polizei in Bezug auf die bevorstehende Ernte alle landwirtschaftlichen Betriebe erneut sensibilisieren, sich mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen und auch bei einer vorliegenden Genehmigung die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Betrunkener fährt an Polizeidienststelle vorbei und stellt sich quasi selbst
Barth (ots). Am 26.05.2022 gegen 23:40 Uhr erlebten Beamte der Polizei in Barth einen nicht alltäglichen Vorfall. Ein 20-jähriger Mann befuhr mit einem Electroscooter die Baustraße in Barth und kam auch am dortigen Polizeirevier vorbei. Polizisten beobachteten, wie der Mann in Schlangenlinien fuhr und stoppten ihn umgehend. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Mann aus Barth erheblich alkoholisiert war. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,73 Promille. Die Polizeibeamten brachten den 20-Jährigen zum Krankenhaus nach Ribnitz-Damgarten, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Im Vorfeld versuchte der 20-Jährige zu flüchten. Darüber hinaus griff er die Polizeibeamten an, beleidigte und bedrohte sie. Die Beamten blieben unverletzt. Gegen den Mann wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Mehrere Trunkenheitsfahrten im Landkreis Vorpommern-Rügen
Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 24.05.2022 stellte die Polizei im Landkreis Vorpommern-Rügen an verschiedenen Orten Kraftfahrer unter Alkohol- und/ oder Betäubungsmitteleinfluss fest. Den Anfang machte um 10:30 Uhr ein 48-jähriger Fahrer in Glowe. Der Mann aus Weißensee (Thüringen) wurde als Fahrer eines PKW Mercedes-Benz in der Straße An den Boddenwiesen in Glowe angehalten. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,06 Promille und muss nun mit einem einmonatigen Fahrverbot, einer Geldbuße in Höhe von mindestens 500 Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.
In der Greifswalder Chaussee in Grimmen stoppten Beamte vom Polizeirevier Grimmen gegen 14:30 Uhr einen PKW Opel. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten beim 43-jährigen deutschen Fahrer Anzeichen für einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein daraufhin durchgeführter Vortest zeigte ein positives Ergebnis auf Kokain an. Dem Mann aus Greifswald wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Bei einer Durchsuchung des PKW fanden die Beamten im Kofferraum geringe Mengen Cannabis und eine Schreckschusswaffe. Zudem fanden sie bei einer Durchsuchung der Wohnung des 43-Jährigen eine geringe Menge Kokain. Die Betäubungsmittel und die Schreckschusswaffe wurden beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen mehrerer Delikte gegen den Greifswalder.
Gegen 15:10 Uhr wurde in der Werftstraße in Stralsund ein PKW VW angehalten und kontrolliert. Dabei kamen gleich mehrere Straftaten ans Tageslicht. Der 41-jährige Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis und ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf Kokain an. Zudem war der von ihm genutzte PKW nicht zugelassen. Am Fahrzeug befanden sich Kennzeichen, die für einen anderen PKW ausgegeben waren. Für den Mann aus der Gemeinde Süderholz endete die Fahrt hier. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe und die Polizeibeamten leiteten diverse Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.
Gegen 16:30 Uhr stellten Beamte vom Polizeirevier Barth in der Transitstraße in Martensdorf einen PKW Audi ohne Kennzeichen fest. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der PKW nicht zugelassen und der 56-jährige Fahrzeugführer aus der Region auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Während der Verkehrskontrolle leistete der 56-Jährige Widerstand, indem er zwei 24-jährige Polizistinnen angriff. Diese blieben jedoch unverletzt. Außerdem stellte sich heraus, dass gegen die 56-jährige Ehefrau zwei Haftbefehle vorlagen. Die Frau verhinderte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt, indem sie die offene Geldstrafe in Höhe von 120 Euro bezahlte. Gegen den 56-Jährigen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.
Betrunkener Urlauber gefährdet den Straßenverkehr und überfährt rote Ampeln
Stralsund (ots). Am Donnerstag, dem 19.05.2022 meldete eine Augenzeugin über den Notruf des Polizeipräsidiums Neubrandenburg, dass sie einem Auto folgt, welches starke Schlangenlinien fährt und bereits zwei rote Ampeln überfahren habe. Es sei reiner Zufall, dass es durch diese Fahrweise nicht zum Unfall kam. Die 35-jährige Anruferin aus Garz folgte dem PKW BMW auf der B96 von Samtens bis nach Bergen und wurde so Zeugin dieser verkehrsgefährdeten Fahrweise. Polizisten des Revieres Sassnitz stellten das Fahrzeug und einen schlafenden Fahrer auf einem Rastplatz an der B196 fest.
Der 53-jährige Fahrer des BMW gab an, aus Mannheim zu kommen und auf einen Rügener Campingplatz zu wollen. Die anfangs vermutete Müdigkeit war aber augenscheinlich nicht der Grund für den auffälligen Fahrstil. Ein Alkoholtest ergab gegen 07:40 Uhr einen Wert von 3,26 Promille. Bei der durchgeführten Verkehrskontrolle stellte sich außerdem heraus, dass der deutsche, aus Baden-Württemberg stammende Mann nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Um herauszufinden wie hoch die Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Fahrt war, wurden dem Urlauber zwei Blutproben durch einen Arzt als Beweismittel entnommen. Ebenso wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel durch die Beamten sichergestellt. Gegen den 53-Jährigen wurden unter anderem die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit im Straßenverkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen.
Elefantenrennen ärgert Autofahrer auf der A20
A20 Tribsees (ots). Sogenannte „Elefantenrennen“, bei denen ein LKW einen anderen überholt, sind für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Die oft langwierigen Überholmanöver blockieren vor allem auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen den nachfolgenden, schnelleren PKW-Verkehr. So einen Verstoß haben auch die Polizisten der Besonderen Verkehrsüberwachung mit dem Videowagen am gestrigen Mittwoch, dem 11.05.2022 aufgezeichnet und geahndet. Die Autobahn 20 Richtung Lübeck zwischen der Anschlussstelle Bad Sülze und dem Parkplatz Lindholz war zur Vormittagszeit, gegen 11:15 Uhr stark befahren, als ein 21-jähriger Fahrer einer Sattelzugmaschine der Marke Scania mit Auflieger zum Überholen ausscherte. Der Berufsfahrer aus Nordrhein-Westfalen benötigte für diesen Vorgang 90 Sekunden bis zum Wiedereinscheren. Die aktuelle obergerichtliche, deutsche Rechtsprechung wertet 45 Sekunden als angemessen. Da sich die Baustelle an der Trebeltalbrücke unmittelbar vor dem genannten Streckenabschnitt befindet, kam es zu einer erheblichen Fahrzeugkolonne hinter dem überholenden LKW. Den jungen Kraftfahrer erwartet nur ein Bußgeld von mindestens 80 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Der Überholvorgang während verkehrsarmen Zeiten, zum Beispiel nachts, rechtfertigt allerdings kein Bußgeldverfahren, genauso wenig das Überholen bei drei Spuren, wenn die linke Spur für PKW frei bleibt.
Überladung kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden
Grimmen (ots). Das musste am 06.05.2022 auch ein Fahrer eines Fahrzeuggespannes in Grimmen am eigenen Leib feststellen. Die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen kontrollierten einen 41-jährigen Fahrer eines PKW Nissan mit einem einachsigen Anhänger. Das Gespann fiel den Polizisten in Grimmen auf der Südlichen Randstraße auf. Die Überprüfung des Gewichtes mittels Radlastwaagen ergab eine Überladung von 37 Prozent. Nach jetzigem Kenntnisstand wollte der Mann aus der Gemeinde Süderholz Mutterboden für ein Gewächshaus laden. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld von mindestens 235 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren von Überladung. Ein überladenes Fahrzeug verliert seine Fahrstabilität. Das hat zur Folge, dass Fahrzeuge sehr schnell ins Schlingern geraten können Das Fahrzeug kann in Kurven ausbrechen und benötigt einen längeren Bremsweg, um zum Stehen zu kommen. Dadurch werden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Fahrer selbst in Gefahr gebracht. Eine Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts kann außerdem eine hohe Belastung der Reifen darstellen und ein fester Halt kann auf der Fahrbahn nicht mehr gewährleistet werden. Die Polizei empfiehlt daher, die Ladung, wenn möglich vorher zu wiegen. Gerade wenn Baustoff geladen werden, besteht oft die Möglichkeit bei den Fachbetrieben das Gewicht zu kontrollieren. Anhaltspunkt für eine Überladung kann sein, wenn die Ladung über die Begrenzung des Anhängers herausragt. Außerdem sollte jede Ladung mit Spanngurten, einem Netz oder einer Plane ausreichend gesichert werden.
Geschwindigkeitskontrollen decken viele Überschreitungen auf
Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 27.04.2022 führte die Polizeiinspektion Stralsund an mehreren Standorten Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durch.
Insgesamt 58 Fahrzeugführer überschritten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit. In Putbus auf Rügen wurde ein 48-jähriger Mann aus Sassnitz mit einem PKW Hyundai gestoppt, der mit 84 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs war. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h. Er muss nun mit einem einmonatigen Fahrverbot, einer Geldbuße in Höhe von 260 Euro sowie der Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. In Zirkow stoppten die Polizisten einen 71-jährigen Urlauber aus Baden-Württemberg, der bei erlaubten 30 km/h mit 73 km/h eingemessen wurde. Den Mann, der mit einem PKW Mercedes-Benz fuhr, erwartet neben dem einmonatigen Fahrverbot und den zwei Punkten sogar eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro.
Darüber hinaus überschritten 37 Fahrzeugführer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit. So wurde in der Nähe von Grimmen eine 46-jährige Fahrerin eines PKW Mercedes-Benz mit einer Geschwindigkeit von 87 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz überschritt die Frau aus dem Bundesland Brandenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h, was ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich zieht.
Das Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Grimmen führte mit einer Geschwindigkeitsmessanlage ebenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsmessungen durch. Im Gegensatz zu den vorher genannten Kontrollen werden die Fahrzeugführer hier nicht unmittelbar nach dem Verstoß angehalten und kontrolliert. Ihnen wird der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung erst im Nachgang schriftlich zugestellt. Bei diesen Kontrollen stellten die Beamten am 27.04.2022 insgesamt 179 Fahrer fest, die zu schnell fuhren.
Neben den Geschwindigkeitskontrollen ertappten die Polizisten bei Verkehrskontrollen auch zwölf PKW-Fahrer und drei Radfahrer, die während der Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon nutzten.
Aus Blau wurde Grün
Stralsund (ots). Am 12.04.2022 kontrollierten Stralsunder Polizeibeamte gegen 14:00 Uhr einen Verkehrsteilnehmer und stellten dabei einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Ein 48-jähriger Fahrer eines Leichtmofas wurde am Neuen Markt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Stralsunder ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an seinem Elektroroller hatte. Motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung benötigen keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer, trotzdem dürfen sie nicht ohne gültige Versicherung auf die Straße. Mit einem gültigen Versicherungskennzeichen wird der entsprechende Versicherungsschutz nachgewiesen. Versicherungskennzeichen sind stets nur vom 01.03. bis zum 28.02./29.02. des darauffolgenden Jahres gültig. Somit haben gültige Versicherungskennzeichen seit dem 01. März 2022 keine blaue, sondern nun grüne Farbe. Für den 48-Jährigen bedeutet das, dass die Fahrt bis zum neuen Versicherungsschutz untersagt ist und ihn außerdem eine Strafanzeige erwartet. Der Gesetzgeber sieht in den Fällen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Raser auf Rügen ausgebremst
Bergen (ots). Am 12.04.2022 haben Beamte des Polizeihauptreviers Bergen in den Vormittagsstunden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Innerhalb von zwei Stunden stoppten die Polizisten auf der Landesstraße 30 zwischen Dreschvitz und Gingst insgesamt 16 Verkehrsteilnehmer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. Davon befanden sich neun Fahrerinnen und Fahrer im Bereich des Verwarngeldes und sieben erhielten ein Bußgeld. Die höchste Überschreitung wurde bei einem 51-jährigen Mann von der Insel Rügen geahndet. Der Fahrer eines Toyota Transporters wurde mit 115 km/h bei erlaubten 80 km/h eingemessen. Der Fahrer muss jetzt mindestens mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wie bereits in den Vorjahren stand auch im Jahr 2021 die Unfallursache Geschwindigkeit an Platz eins der registrierten Verkehrsunfälle mit Personen- und schweren Sachschäden im Landkreis Vorpommern-Rügen. Aus diesem Grund wird die Polizei auch weiterführend Verkehrskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen. In den ersten drei Monaten des Jahres 2022 haben die Polizisten der Polizeiinspektion Stralsund bereits über 8.500 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet.