Göhren (Insel Rügen). Seit den Nachstunden des 13.09.2010 hat ein Unbekannter in bisher drei Fällen Dachpappenägel auf die Fahrbahn der Thiessower Straße in Göhren gestreut. Dabei wurde nachweislich ein Autoreifen irreparabel beschädigt.
Der Täter nutzte immer die Nachtstunden, um die 2 cm langen Dachpappenägel auf der stark abschüssigen Fahrbahn zu verteilen. Der letzte Vorfall ereignete sich am 19.09.2010. Gegen 20.30 Uhr stellten zwei Anwohner wieder Nägel auf der Straße fest und warnten die Autofahrer bis zum Eintreffen der Polizei vor den gefährlichen Reifenkillern. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung.
Stralsund. Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle wurde gestern gegen 22:15 Uhr am Carl-Heydemann-Ring (Kreuzung Tribseer Damm) ein 22-jähriger Mann aus der Nähe von Greifswald überprüft. Auf Grund von körperlichen Auffälligkeiten vermuteten die kontrollierenden Beamten den Konsum von Drogen. Während der Kontrolle startete der 22-jährige Fahrer plötzlich seine Pkw BMW. Bei dem Versuch des Beamten, den Zündschlüssel zu ergreifen, fuhr der Beschuldigte rasant los. Der Beamte wurde dabei mitgerissen. Nach ca. 25 Metern vollzog der Fahrer eine Vollbremsung, sodass der Beamte auf die Fahrbahn geschleudert und leicht verletzt wurde. Bei der weiteren Flucht kam der Pkw von der Fahrbahn ab und auf einem Zaun zum Stehen.
Nach kurzer Flucht zu Fuß und einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem nacheilenden Beamten wurde der Beschuldigte gestellt. Er stand unter dem Einfluss von Kokain, welches er nach seinen Angaben unmittelbar vor der Verkehrskontrolle konsumiert hatte. Der junge Mann muss jetzt u.a. mit Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr rechnen. Den Führerschein ist er auch erst mal los.
Sassnitz (Insel Rügen). In einigen Wettsendungen ist diese Frage oft gestellt und durch praktische Vorführungen auch beantwortet worden. So eine Vorführung erlebten Beamte der Bundes- und Landespolizei am 05.09.2010 im Fährhafen von Sassnitz/ Mukran.
Gegen 12.30 wurde von Bundespolizisten auf dem Hafengelände ein Kleinbus Mercedes/E aus Serbien kontrolliert. Nach dem der 39-jährige Fahrer die Tür geöffnet hatte, konnten die Polizisten nur eine Vielzahl von Köpfen erkennen und ließen die Insassen aussteigen. Ingesamt stiegen aus dem Bus, der füf 8+1 Personen zugelassen ist, 16 Erwachsene und 10 Kinder im Alter von 8 bis 9 Jahren aus. Ein Blick in das Fahrzeug zeigte, dass für die Kinder nur 3 Kindersitze vorhanden waren. Die anderen Kinder und ihre Mütter lagen während der Fahrt hinter den Sitzen auf einer Matratze. Im eigentlichen Kofferraum waren Bretter in zwei Etagen eingebaut, auf denen weitere Kinder lagen. Von den Beamten der Landespolizei wurden die Erziehungsberechtigten mit Bußgeldern belegt. Danach konnten die Serben mit dem Fährschiff nach Schweden ausreisen.
Stralsund. Ein 13-jähriger Junge hat am Abend des 05.09.2010 vom Balkon aus einen vorbeifahrenden Radfahrer mit einem Laserpointer geblendet. Der 42-jährige Radler musste anhalten, weil er kurzzeitig nichts mehr sehen konnte. Er schilderte den eintreffenden Polizeibeamten, dass der rote Lichtstrahl von einem Balkon im dritten Stock eines Hauses im Heinrich-Heine-Ring kam. Dort stand eine Person und hat mit einem Pointer die vorbeifahrenden Autos und auch ihn angeleuchtet. In der Wohnung fanden die Polizisten das 13-jährige Kind vor und stellten den Laserpointer sicher. Eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde aufgenommen.
Grimmen (Nordvorpommern). Am Abend des 09.08.2010 sollten zwei Beamte der Inspektion Zentrale Dienste Stralsund einen Schwerlasttransporter auf dem Parkplatz Süderholz übernehmen und zum Fährhafen Murkran begleiten. Die Fracht, ein Raupendrehkran, sollte von dort nach Russland verschifft werden. Während der routinemäßigen Überprüfung des Fahrzeuges samt Ladung und der Papiere wurde schnell klar, dass eine Weiterfahrt nicht gestattet werden konnte.
Nach der Erlaubnisurkunde (§ 29 StVO) war ein Gesamtgewicht von 99 Tonnen zulässig. Bereits rein rechnerisch ergab das Zusammenzählen aller Massen ein zGG von über 116 Tonnen. Für den nächsten Morgen wurde durch die Beamten eine Verwiegung angeordnet, die dort mit einer Achslastwaage durchgeführt wurde. Dabei wurde ein genaues zulässiges Gesamtgewicht von 122,75 Tonnen ermittelt. Gegen die Firma aus dem Landkreis Bad Doberan und den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Transporter musste auf das zulässige Gewicht von 99 Tonnen abgeladen werden. Weiterhin gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Firma die für Baden-Württemberg vorgeschrieben polizeiliche Begleitung des Schwerlasters umgangen hat. Hier laufen die Ermittlungen noch.
Während der Verwiegung wurde ein fünfachsiger Autodrehkran der gleichen Firma angehalten. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil keine Fahrwegsbestimmung vorlag. Eine Überprüfung solche Fahrzeuge ist notwendig, weil sich durch die Nichteinhaltung der Gewichte zum einen der Bremsweg verlängert und zum anderen die Straßen kaputt gefahren werden. Die müssen dann wieder mit Steuergeldern teuer bezahlt werden.
Martenshagen (Nordvorpommern). Am Vormittag des 03.08.2010 fiel den Lkw-Spezialisten der Inspektion Zentrale Dienste Stralsund auf der B 105 bei Martenshagen ein offensichtlich überladener Autokran auf. Die anschließende Kontrolle auf einem nahe gelegenen Parkplatz bestätigte das gute Augenmaß der Polizisten.
Der Fünfachser durfte laut seiner Ausnahmegenehmigung (§ 70 StVZO) nur ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 60 Tonnen und eine Achslast von 12 Tonnen haben. Eine achsweise Verwiegung vor Ort ergab nach Abzug der Toleranz ein Gesamtgewicht von 73,950 Kilogramm und somit eine Überladung von 23,5 Prozent. Der Fahrer führte auf seinem Fahrzeug entgegen der Auflagen ein Gegengewicht mit. Dieses sowie der große Flaschenhaken, die Mastverlängerung und der Spitzenausleger mussten mit einem extra angeforderten Kran abgebaut und auf einen Lkw verladen werden. Weiterhin lag keine gültige Fahrwegsbeschreibung vor, so dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten.
Gegen den Fahrer und gegen die Firma aus dem Landkreis Nordvorpommern wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet.
Sassnitz (Insel Rügen). Die Polizei hat am 20.05.2010 einem Schwertransporter die Weiterfahrt untersagt, weil die Achslasten und das Gesamtgewicht erheblich überschritten waren. Zwei Beamte sollten den Transport gegen 21.00 Uhr vom Hafen Mukran bis zur Autobahn 20 begleiten. Die Sattelzugmaschine und der Auflieger mit dem geladenen Kran duften laut Genehmigung ein Gesamtgewicht von 95 Tonnen haben. Eine Wägung vor Ort ergab jedoch eine Überschreitung des zGG um 6,5 Prozent (6200 kg). Die Achslasten am Sattelanhänger waren um 19,5 Prozent (11500 kg) überschritten. Damit wurde der Transport untersagt. Die Firma gab am nächsten Tag an, die Ballastgewichte irrtümlich am Kran gelassen zu haben. Welchen Verzug die nicht angelieferte Baumaschine für andere Firmen bedeutet, kann nicht gesagt werden.
Ralswiek (Insel Rügen). Der Verkehrsüberwachungsdienst Bergen führte am 19.05.2010 Geschwindigkeitskontrolle auf der B 96 (Höhe Abfahrt Ralswiek) durch. Gegen 18.50 Uhr wurde ein Autotransporter mit Anhänger aus Tschechien gemessen. Die Geschwindigkeit betrug 86 km/h, vorwerfbar waren 83 km/h. Beim Anhalten hatte der 37-jährige Fahrer augenscheinlich Probleme sein Fahrzeug zum Stehen zu bekommen. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde eine Sicherheitsleistung von 105 Euro erhoben. Danach kontrollierten die Beamten den Zustand der Bremsen und stellten deutliche Risse an den Bremsscheiben fest. Die linke Bremsscheibe war einmal und die rechte sogar zweimal durchgebrochen. Eine Weiterfahrt wurde untersagt. Ein Sachverständiger der DEKRA bestätigte die Feststellungen.
Eine weitere Sicherheitsleistung in Höhe von 175 Euro wurde damit fällig. Der Fahrer kam aus Schweden und war auf dem Weg zur Beladung nach Cuxhaven um dann noch am selben Tag nach Tschechien zurückzufahren. Jetzt werden die zukünftigen Fahrzeugbesitzer etwas länger auf ihre Autos warten müssen. Die Reparatur soll am 20.05.2010 in einer Werkstatt in Bergen erfolgen.
Stralsund, Nordvorpommern, Rügen. Im Jahr 2009 verunglückten auf den Straßen des Schutzbereiches der Polizeidirektion Stralsund 1.180 Personen. Damit setzt sich der positive Trend fort, 1993 gab es noch 2.363 verunglückte Personen. Die Anzahl der Verkehrsunfälle blieb mit 8.978 konstant bei knapp unter 9.000, wie in den vergangenen Jahren.
Im Verkehrsablauf wirken die Faktoren Mensch, Fahrzeug und Straße. Der Mensch ist dabei in den Mittelpunkt aller Betrachtungen zu stellen. Die einzelnen Faktoren so in Einklang zu bringen, dass ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet wird, ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbaulastträger und der Polizei.
In den zurückliegenden Jahren gestaltete sich eine kontinuierliche Zusammenarbeit aller mit der Gewährleistung einer hohen Verkehrssicherheit beauftragten Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Der Leiter der Polizeidirektion Stralsund, Polizeidirektor Bruß: „Obwohl diese Zusammenarbeit auf hohem Niveau abläuft und die Mitarbeiter hoch motiviert sind, konnten wir die Anzahl der Unfalltoten aus dem Jahr 2008 (16 Getötete) im Jahr 2009 nicht halten. Hier waren 29 Getötete zu beklagen!“ Diese Getöteten verteilen sich auf Nordvorpommern mit 21, Rügen mit sieben und Stralsund mit einem. Als Hauptunfallursachen bei nicht unbedeutenden Verkehrsunfällen stehen unangepasste Geschwindigkeit, Fehler beim Überholen und Alkohol am Steuer nach wie vor an vorderster Stelle.
Polizeidirektor Bruß: „In unseren Kontrollen legen wir Hauptaugenmerk auf die Unfallursachen. Im Jahr 2009 haben die Beamten 42.814 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, 404 Kraftfahrer zur Verantwortung gezogen, die riskant und grob verkehrswidrig überholten und 253 betrunkene Fahrzeugführer aus dem Verkehr geholt!“
Das Projekt Schutzengel weitet sich aus, am 10. März 2008 im Landkreis Nordvorpommern gestartet, im April 2009 auf die Hansestadt Stralsund erweitert, soll in diesem Jahr auf die Insel Rügen übertragen werden. Anliegen der Ernennung zum Schutzengel ist es, die jungen Frauen zu motivieren, auf ihre Partner und Freunde einzuwirken, mit dem Auto nicht zu rasen und nicht unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu fahren. Sie können auf diese Weise mithelfen, dass nicht länger so viele junge Menschen auf unseren Straßen verunglücken wie bisher. Appelliert wird auf diese Weise an Ihre Vernunft, denn junge Frauen sind verantwortungsvoller als ihre männlichen Altersgenossen wenn es um Sicherheit, Rücksicht und Einsicht geht.
Stralsund. Gewöhnlich sind die Videowagen der Polizei auf der „Jagd“ nach Schnellfahrern. Am Vormittag des 05.03.2010 zogen die Beamten der Polizeidirektion jedoch einen Langsamfahrer aus dem Verkehr. Der 74-Jährige war gegen 11.00 Uhr mit seinem Seat Marbella auf der B 96, Ortsumgehung Stralsund, in Richtung Brandshagen unterwegs.
Diese Kraftfahrtstraße darf nur von Fahrzeugen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden. Somit hätte der Rentner aus dem Landkreis diese Strecke mit seinem auf 25 km/h gedrosselten Fahrzeug großräumig umfahren müssen. Auf Unwissenheit kann der Mann sich nicht berufen, da er am 17.02.2010 das gleiche Husarenstück schon mal versucht hatte.
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