Leblose Person im Stadthafen von Barth entdeckt

Barth (Vorpommern-Rügen). Am 27.01.2016, gegen 12:20 Uhr, erhielten die Beamten des Polizeireviers in Barth den Hinweis, dass sich im Hafenbecken von Barth eine leblose Person befindet. Für die vor Ort eintreffenden Beamten bestätigte sich die Information. Zum Einsatz kamen die Beamten des Polizeireviers Barth, der Wasserschutzpolizeistation Barth, des Kriminaldauerdienstes Stralsund sowie die Freiwillige Feuerwehr aus Barth und der Rettungsdienst. Ob es sich bei der weiblichen Person um eine seit dem 24.12.2015 vermisste Frau aus Barth handelt, wird derzeit geprüft. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und dauern gegenwärtig an.

Polizei bittet um Mithilfe – Bahnunglück in Stralsund

Stralsund. Am 17.01.2016, gegen 17:35 Uhr, kam es am Bahnübergang in Stralsund Andershof zu einem Zugunfall, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen handelt es sich bei der verunglückten Person um eine bislang unbekannte Frau, die ca. 1,75 m groß und etwa 65 Jahre alt war. Sie trug graues, ca. 10 cm langes Haar und einen goldfarbenen Ring am Ringfinger der linken Hand.

Die Stralsunder Kriminalpolizei bittet mit folgender Beschreibung um Mithilfe der Bevölkerung zur Klärung der Identität der Frau. Die Bekleidung der Verunfallten wird mit

  • einer schwarzen Kapuzenjacke
  • einer schwarzen Jeanshose
  • einem schwarzen Pullover und
  • braunen Stiefeletten beschrieben

Hinweise zur möglichen Identität werden beim Polizeihauptrevier Stralsund unter der Telefonnummer 03831/28900 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Im Einsatz waren Beamte des Kriminaldauerdienstes Stralsund, Beamte der Bundespolizeiinspektion Stralsund, ein Notfallmanager der Bahn, ein Notarzt sowie die Berufsfeuerwehr aus Stralsund. Die Bahnstrecke war für ca. drei Stunden gesperrt. Insgesamt sind acht Reisezüge komplett und sechs Züge teilweise ausgefallen.

Leblose Person am Strand von Sassnitz

Sassnitz (Vorpommern-Rügen). Am 07.01.2016, gegen 15:45 Uhr, erhielten die Beamten des Polizeireviers Sassnitz den Hinweis, dass am Strand von Dwasieden eine leblose Person liegt. Beamte des Sassnitzer Polizeireviers, des Kriminaldauerdienstes Stralsund sowie der Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz kamen zu Einsatz. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz wurden zur Bergung der Leiche angefordert. Bei der leblosen Personen handelt es sich offenbar um einen Mann. Ob es sich bei der Person um einen Vermissten aus Dresden handelt, muss überprüft werden. Hinweise auf Fremdeinwirkungen oder Straftaten gibt es derzeit nicht. Weitere Details sind bis zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht bekannt.

Schwerer Verkehrsunfall zwischen Rügenbrücke und Anschluss Altefähr

Stralsund. Am 13.12.2015 ereignete sich auf der B 96 zwischen der Rügenbrücke und der Anschlussstelle Altefähr ein Verkehrsunfall mit fünf beteiligten Fahrzeugen. Fünf Personen wurden schwer verletzt. Eine 84-jährige Frau verstarb an der Unfallstelle.

Auf diesem Abschnitt der B 96 ist das Überholen erlaubt. Das auf der Rügenbrücke bestehende Überholverbot ist durch das Zeichen 280, welches hinter der letzten Verkehrszeichenbrücke in Richtung Rügen steht, aufgehoben. Somit besteht in dem Bereich die Möglichkeit, die linke Fahrspur zum Überholen zu nutzen.

Die Polizei weist grundsätzlich darauf hin, dass auch beim Überholen das Gebot der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme besteht. Gerade nach der Aufhebung eines Überholverbotes kommt es immer wieder zu Situationen, in denen überholt wird, obwohl sich schon ein anderes Fahrzeug im Überholvorgang befindet. Generell hat ein Verkehrsteilnehmer, der zum Überholen einen Fahrspurwechsel vornehmen will, den Gegenverkehr und den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Zur Überprüfung, ob man gerade überholt wird, ist die Benutzung der Spiegel unerlässlich. Zusätzlich ist der Schulterblick ratsam. Aber auch Verkehrsteilnehmer, die sich bereits im Überholvorgang befinden, müssen immer damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich zum Überholen ausschert. An dieser Stelle richtet sich der Appell zur besonderen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme an Überholwillige und Überholende gleichermaßen.

Tödlicher Unfall auf Bahngleisen in Grimmen

Grimmen (Vorpommern-Rügen). Am 19.10.2015, gegen 08:35 Uhr, kam es in Grimmen nahe des Bahnübergangs zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde. Der Regionalzug fuhr aus Richtung Neubrandenburg in Richtung Stralsund. Trotz eingeleiteter Notbremsung des Zugführers wurde eine männliche Person ca. 150 Meter vor dem Bahnübergang erfasst und geriet unter den Zug. Zur Bergung der Person war die Bahnstrecke mehr als zwei Stunden gesperrt. Der Bahnbetrieb konnte danach wieder aufgenommen werden.

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem Verunglückten um einen 28-jährigen Mann aus Grimmen handelt. Im Einsatz befanden sich u.a. die Beamten des Polizeireviers Grimmen, des Kriminaldauerdienstes Stralsund sowie der Bundespolizeiinspektion Stralsund. Weitere Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.

Kleintransporter fährt ungebremst in eine Böschung

Grimmen (Vorpommern-Rügen). Am 07.10.2015, gegen 11:45 Uhr, ereignete sich in Grimmen ein Verkehrsunfall mit einem Kleintransporter, der einen mit Kohle beladenen Anhänger zog. Der 52-jährige Fahrer des Kleintransporters befuhr die Straße Zum Rauhen Berg im Gewerbegebiet. An einer Einmündung wollte er nach rechts in Richtung B 194 abbiegen. Offenbar konnte der Fahrzeugführer aus der Gemeinde Süderholz auf Grund gesundheitlicher Probleme den Abbiegevorgang nicht mehr einleiten und fuhr ungebremst in eine gegenüberliegende Böschung. Durch den Notarzt wurden noch am Unfallort Maßnahmen der Reanimation eingeleitet. Der 52-Jährige wurde ins Krankenhaus nach Bartmannshagen gebracht. Im weiteren Verlauf konnte dann nur noch der Tod des Mannes festgestellt werden. Der 75-jährige Mitfahrer aus der Gemeinde Süderholz blieb unverletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 9.000 Euro geschätzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen war der Verkehrsunfall nicht ursächlich für den Tod des Fahrzeugführers.

Nachmeldung: Toter im Stadthafen Sassnitz

Sassnitz (Vorpommern-Rügen). Im Stadthafen von Sassnitz wurde am 12.09.2015 ein 64-jähriger Sassnitzer leblos im Wasser gefunden. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gehen die Kriminalbeamten von einem Unglücksfall aus. Es gibt gegenwärtig keine Hinweise auf eine Straftat oder Fremdeinwirkungen. Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Stralsund ordnete zur Klärung der Todesursache eine Obduktion an.

Schwerer Verkehrsunfall auf der L 22

Weitenhagen (Vorpommern-Rügen). Am 25.08.2015, gegen 02:45 Uhr, ereignete sich auf der L 22 zwischen Behrenwalde und dem Ravenhorster Dreieck ein Verkehrsunfall. Eine Person wurde tödlich verletzt. Die 38- Jährige Fahrerin eines Pkw Opel befuhr die Landesstraße aus Behrenwalde kommend in Richtung Ravenhorster Kreuz. Aus noch bisher ungeklärter Ursache kam die Fahrzeugführerin aus der Gemeinde Weitenhagen nach links von der Fahrbahn ab, geriet mit der Front des Pkw in einen Graben und wurde dadurch in den Wald geschleudert. Dort prallte das Fahrzeug mit der Beifahrerseite gegen einen Baum. Die durch die Kollision verletzte Fahrerin verstarb noch am Unfallort. Die Beamten des Polizeireviers Grimmen sowie die Kameraden der Feuerwehr aus Richtenberg kamen zum Einsatz. Der Sachschaden wird auf eine Höhe von ca. 5.000 Euro geschätzt.

Vermisste Personen aus Stralsund wurden aufgefunden

Stralsund, Grahlerfähre, Darßer Ort (Vorpommern-Rügen). Die seit dem 03.08.2015 vermissten Eheleute sind tot aufgefunden worden. Am Freitag, den 07.08.2015, wurde eine leblose männliche Person bei Grahlerfähre entdeckt. Wie sich herausstellte, handelt es sich um den gesuchten 81-Jährigen Ehemann. Am gestrigen Tag (10.08.2015) erhielt die Polizei den Hinweis, dass sich eine leblose weibliche Person im Wasser nördlich vom Darßer Ort befindet. Nach der Bergung der Frau stellte sich heraus, dass es sich um die vermisste 80-jährige Ehefrau handelt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehen weder Hinweise auf eine Straftat noch Anzeichen von Fremdeinwirkungen.